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Den Rahmen für das Zusammenwirken mit Auftraggebern schaffen verbindliche Vereinbarungen,
die Zielfestlegungen, Vorgehensweisen sowie die Modalitäten
beinhalten. Die Diskretionswahrung bezugnehmend auf die Auftraggeber- und Projektdaten sehe ich als selbstverständliche Verpflichtung.
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